Stellenangebot:
Landrats (w/m/d)

Stellenbeschreibung

Wegen Ablauf der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers ist die Stelle des
Landrats (w/m/d)

des Alb-Donau-Kreises, mit rund 203.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, zum 1. Oktober 2024 zu besetzen.

Wahl und Amtszeit richten sich nach der Landkreisordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. April 2023 (GBl. S. 137, 139). Die Besoldung erfolgt nach dem Landeskommunalbesoldungsgesetz vom 9. November 2010 (GBl. S. 793, 962), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. April 2023 (GBl S. 137, 143).

Die Wahl findet am 24. Juli 2024 statt.
Die Bewerber (w/m/d) müssen über die geforderte Eignung nach § 39 Abs. 3 in Verbindung mit § 42 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg verfügen.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen bis zum 21. Mai 2024 in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Landratswahl“ an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, z. Hd. des Vorsitzenden des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl des Landrats (w/m/d), Herrn Kreisrat Kurt Wörner, Schillerstraße 30, 89077 Ulm, einzureichen.

Der Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

Weitere Informationen über den Alb-Donau-Kreis erhalten Sie unter www.alb-donau-kreis.de


Infos zur Stelle
Anstellungsart:
Vollzeit
Arbeitsort:
Ulm
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Landratsamt Alb-Donau-Kreis
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Kontakt:

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm

Ansprechpartner:
Edelgard Rommel

Tel: 0731 185-1212
-
www.alb-donau-kreis.de
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